Einleitung§§A. Ausgangslage§§B. Gesetzliche Vorgaben§§Zur Dauer des Geschäftsjahrs - Zum spätesten Zeitpunkt für die Bestimmung des Geschäftsjahrs - Der Grundsatz der Vergleichbarkeit der aufeinander folgenden Jahresabschlüsse - Gläubigerschutz, öffentliches Interesse - Buchführung und...
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Einleitung§§A. Ausgangslage§§B. Gesetzliche Vorgaben§§Zur Dauer des Geschäftsjahrs - Zum spätesten Zeitpunkt für die Bestimmung des Geschäftsjahrs - Der Grundsatz der Vergleichbarkeit der aufeinander folgenden Jahresabschlüsse - Gläubigerschutz, öffentliches Interesse - Buchführung und Bilanzierung als öffentlich-rechtliche Pflichten - Schlussfolgerungen§§C. Einzelfragen§§Entspricht das Geschäftsjahr im Zweifel dem Kalenderjahr? - Bedarf es einer Regelung im Gesellschaftsvertrag, wenn das Geschäftsjahr vom Kalenderjahr abweichen soll? - Ist die Änderung des Geschäftsjahrs, wenn es im Gesellschaftsvertrag nicht bestimmt ist, wie eine Satzungsänderung zu behandeln? - Bedarf die Änderung des Geschäftsjahrs bei den Kapitalgesellschaften und der Genossenschaft stets der Eintragung in das Handelsregister? - Ist eine rückwirkende Änderung des Geschäftsjahrs zulässig? - Kann die Befugnis der Gesellschafter zur Änderung des Geschäftsjahrs auf das Geschäftsführungsorgan oder ein anderes Organ übertragen werden?§§D. Thesen§§Schluss§§Literaturverzeichnis§§Sachwortregister
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