Aufgabe des Betriebsrates ist es, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb wahrzunehmen und zu fördern.
Gerade bei komplexen Materien ist der Betriebsrat zusätzlich darauf angewiesen, sich innerhalb des Betriebsratskollegiums oder mit...
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Aufgabe des Betriebsrates ist es, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb wahrzunehmen und zu fördern.
Gerade bei komplexen Materien ist der Betriebsrat zusätzlich darauf angewiesen, sich innerhalb des Betriebsratskollegiums oder mit betriebsfremden Personen und Einrichtungen zu beraten. In den meisten Fällen geschieht dies unter Zuhilfenahme moderner Informations- und Kommunikationstechnologien.
Das Praxishandbuch beschäftigt sich daher mit dem Zugang zu und der Weitergabe von Informationen sowie deren Verarbeitung aus
arbeits- und
datenschutzrechtlicher Sicht.
Es beschränkt sich dabei nicht nur auf eine fundierte Aufarbeitung der rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern garantiert mit einer Vielzahl an Technikhinweisen und Beispielen außerdem einen hohen Praxisbezug. Das spiegelt sich auch in der Zusammensetzung des Autorenteams wider: drei ausgewiesene Experten aus Wissenschaft, Praxis und IT.
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