(.) ein umfangreiches, aber dennoch übersichtliches und dadurch sehr praxistaugliches Werk, welches in keiner Arbeitsrechtsbibliothek fehlen sollte. (AnwBl - Österr. Anwaltsblatt Nr. 2/2012, Jakob Hütthaler) Mt der 2. Auflage des Zeller Kommentars wurde ein in kurzer Zeit sich als Standard...
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(.) ein umfangreiches, aber dennoch übersichtliches und dadurch sehr praxistaugliches Werk, welches in keiner Arbeitsrechtsbibliothek fehlen sollte. (AnwBl - Österr. Anwaltsblatt Nr. 2/2012, Jakob Hütthaler) Mt der 2. Auflage des Zeller Kommentars wurde ein in kurzer Zeit sich als Standard etabliertes Werk aktualisiert, das in keiner ernstzunehmenden arbeitsrechtlichen Bibliothek fehlen sollte. (ZAS - Zeitschrift f. Arbeits- u.Sozialrecht Nr. 2/2012, Martin Risak) Topaktuelle und State of the Art-Informationen zu den verschiedenen stets benötigten arbeitsrechtlichen Bestimmungen. (ÖJZ - Österr. Juristen-Zeitung Nr. 2/2013, Helmut Ziehensack) Wer intensiv mit Arbeitsrecht zu tun hat, der investiert gut, wenn er sich dieses Werk kauft. (PVP Nr. 2/2012, Ernst Patka) Mit dem Zeller Kommentar zum Arbeitsrecht haben die beiden Herausgeber (.) in höchst erfolgreicher Weise etwas für Österreich gänzlich Neues geschaffen und ein Standardwerk hervorgebracht, das zum unentbehrlichen Nachschlagewerk für die arbeitsrechtliche Praxis, gleichzeitig aber auch zur ersten Suchadresse für Lehre und Forschung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts wurde. (DRdA - Das Recht der Arbeit Nr. 4/2012, Peter Jabornegg)
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