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Kapitel 5 Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland:
Die Entwicklung der Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland lässt sich in seiner Tradition bis auf das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz von 1922 zurückführen. In diesem wurde erstmals das Recht auf Erziehung für jedes deutsche Kind...
                        
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Kapitel 5 Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland:
Die Entwicklung der Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland lässt sich in seiner Tradition bis auf das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz von 1922 zurückführen. In diesem wurde erstmals das Recht auf Erziehung für jedes deutsche Kind festgelegt. Es muss allerdings betont werden, dass ausländische Kinder nicht miteinbezogen waren.
In der Bundesrepublik Deutschland wurde erst im Jahr 1959 ein Passus des BGB gestrichen, der es dem Vater erlaubt hat, seine Kinder zu züchtigen. Dieser Passus bestand seit 1900 im BGB. Mit der großen Sorgerechtsreform 1980 wurde den Kindern erstmals ein Mitspracherecht an allen sie betreffenden Entscheidungen rechtsverbindlich eingeräumt. Darüber hinaus wurde der Begriff elterliche Gewalt durch elterliche Sorge ersetzt. Als nächster Schritt ist die Einführung des SGB Achtes Buch, das Kinder- und Jugendhilfegesetz, im Jahre 1990 zu sehen, in dem Kinder erstmals als Träger eigener Rechte anerkannt wurden.
Die Bundesrepublik Deutschland hat 1992 die UN-Kinderrechtskonvention, drei Jahre nach ihrer Entstehung ratifiziert. Bis 2010 bestand eine fünfteilige Vorbehaltserklärung, die erst 2010 zurückgenommen wurde. Die UN-KRK gilt erst 2010 komplett in Deutschland gilt. Der wichtigste der fünf Vorbehalte bezog sich darauf, dass das Ausländerrecht Vorrang vor der Kinderrechtskonvention hat und somit Flüchtlingskinder nicht die gleichen Rechte hatten wie deutsche Kinder. In den Jahren 2004 und 2009 hat Deutschland die beiden ersten Fakultativprotokolle ratifiziert. Das dritte Fakultativprotokoll wurde im Jahr 2014 ratifiziert.
In Bezug auf die Kinderrechte wurden in Deutschland auch in der Zwischenzeit noch weitere Schritte auf bundesgesetzlicher Ebene gemacht. So war zum Beispiel die Kindschaftsrechtsreform von 1998 dafür verantwortlich, dass Kinder unabhängig davon, ob sie ehelich oder nicht ehelich waren, rechtlich gleichgestellt wurden. Zudem wurde nun die Möglichkeit geschaffen, dass Kindern in rechtlichen Verfahren, die ihre elterliche Sorge betreffen, einen Verfahrensbeistand zur Seite gestellt wird. Dies ist insofern wichtig, dass dieser speziell die Interessen des Kindes vertreten kann. Nicht zuletzt ist die Neufassung des Paragraphen 1631 Absatz 2 des BGB mit der wörtlichen Verankerung des Rechtes auf eine gewaltfreie Erziehung als wichtiger Schritt zur Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland zu werten. Auch mit der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, die einige Rechte in Bezug auf Kinder enthält, hat Deutschland einen wichtigen Schritt in der Umsetzung der Kinderrechte getan.
Für die Bundesrepublik Deutschland lassen sich nur erschwert verlässliche Statistiken über die Bekanntheit von Kinderrechten, insbesondere der UN-Kinderrechtskonvention finden. Das Flash Eurobarometer gibt für die Altersgruppe 15-18 die Bekanntheit der Kinderrechte in den damaligen 27 EU-Staaten im Jahre 2009 wieder. Im EU-Schnitt liegt der Bekanntheitsgrad für die Kinderrechte bei 65%. In der Bundesrepublik Deutschland haben die 15-18 Jährigen allerdings nur zu 58% Kenntnis darüber, dass Kinder im Vergleich zu Erwachsenen eigene Rechte genießen. Mit dem Wert 58% befand sich die Bundesrepublik Deutschland 2009 unter den letzten sechs Staaten (Niederlande, Ungarn, Dänemark, Österreich und Spanien), in denen die Bekanntheit am geringsten war. In den Niederlanden waren die Kinderrechte nur zu 39% bekannt, während Rumänien mit 83% Bekanntheit der Kinderrechte den Spitzenplatz einnahm.
Gerade für die Soziale Arbeit ist es allerdings notwendig, sich nicht nur der Situation der Kinderrechte in Deutschland bewusst zu sein, da es gerade in der Arbeit mit geflüchteten Menschen und Migranten Berührungspunkte in der Umsetzung von Kinderrechten weltweit gibt. So gehören Kinder (...) mit ihren Müttern zur überwiegenden Mehrzahl jener Menschen auf unserer Welt, die unter Krankheiten leiden u
                                                            
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