Überträgt ein Land seinen Kommunen Sachaufgaben, entstehen diesen erhebliche Kosten, wofür sie nach dem landesverfassungsrechtlichen Konnexitätsprinzip Ersatz verlangen können. Gilt dies auch bei der Auferlegung der Pflicht zur Finanzierung privater Träger von Einrichtungen und anderer Dritter?
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Überträgt ein Land seinen Kommunen Sachaufgaben, entstehen diesen erhebliche Kosten, wofür sie nach dem landesverfassungsrechtlichen Konnexitätsprinzip Ersatz verlangen können. Gilt dies auch bei der Auferlegung der Pflicht zur Finanzierung privater Träger von Einrichtungen und anderer Dritter?
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