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Die Regelung des Technologietransfers konventioneller Rustungsguter bewegt sich zwischen der grundrechtlich geschutzten Auenwirtschaftsfreiheit, den Vorgaben des Volker- und Europarechts sowie den Interessen der Auen- und Sicherheitspolitik. Es bestehen deutliche Regelungslucken, auch im deutschen Recht.
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