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In der katholischen Kirche sind der «Dritte» Weg und der Kirchliche Arbeitsgerichtshof untrennbar verbunden. Es gibt ein kircheneigenes kollektives Arbeitsrecht mit der Dienstgemeinschaft als Grundlage. Ein Streikrecht ist ausgeschlossen. Dafur ist die Einbindung von Gewerkschaftsmitgliedern in die Arbeitsrechtlichen Kommissionen notwendig.
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